Grundschule Haupt- und Realsschule
Förderverein
der
Michael-Ende-Schule

Kassenordnung des Vereines

Förderverein der Michael-Ende-Schule Frankfurt - Rödelheim e.V.

Sie ist Bestandteil der Satzung (§3 Absatz 2) des Vereines.

§1 Kassenführung

  1. Die Kasse wird vom 1. Kassenwart und gegebenenfalls vom 2. Kassenwart geführt.
  2. Es obliegt den Kassenwarten die Kassenführung aufzuteilen, (Beispiel: Kontoführung/Bank - 1. Kassenwart, Barkasse - 2. Kassenwart oder umgekehrt)
  3. Es ist je ein Kassenbuch für die Barkasse und die Kontobewegungen lückenlos zu führen.

§2 Kontoberechtigung

  1. Die Kassenwarte und die Vorsitzenden sind berechtigt Bargeld vom Bankkonto abzuheben und bargeldlose Transaktionen durchzuführen.
  2. Für folgende Personen des Vorstandes werden Kontokarten für das Bankkonto durch die Sparkasse/Bank ausgestellt.
    1. 1. Kassenwart/in
    2. 2. Kassenwart/in
    3. 1. Vorsitzende/r
    4. 2. Vorsitzende/r
  3. Sollte eine der 2. Positionen vakant sein verbleibt diese Bankkarte beim 1. Kassenwart.

§3 Kasserevisoren

  1. Die Funktion der 2 Kassenrevisoren wird von Mitgliedern des Vereines wahrgenommen die an der Mitgliederversammlung gewählt werden, für die Dauer von 2 Jahren.
  2. Der Kassenrevisor sollte nicht mit einem der Kassenwarte 1. Grades verwandt sein bzw. in einem gemeinsamen Haushalt leben.

§4 Kassenrevision

  1. Die Revision der Kasse ist spätesten 1 Woche vor der Mitgliederversammlung durch die Revisoren durchzuführen.
  2. Es ist von den Kassenwarten ein Kassenbericht zu erstellen, welcher an der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.
  3. Die Revisoren prüfen die Kasse (Bank/Barkasse) und berichten auf der Mitgliederversammlung über dir Führung der Kasse. Sie beantragen an der Mitgliederversammlung die Entlastung der Kassenwart/e und des Vorstandes, diese wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit abgestimmt.