Kassenordnung des Vereines
Förderverein der Michael-Ende-Schule Frankfurt - Rödelheim e.V.
Sie ist Bestandteil der Satzung (§3 Absatz 2) des Vereines.
§1 Kassenführung
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Die Kasse wird vom 1. Kassenwart und gegebenenfalls
vom 2. Kassenwart geführt.
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Es obliegt den Kassenwarten die Kassenführung aufzuteilen,
(Beispiel: Kontoführung/Bank - 1. Kassenwart,
Barkasse - 2. Kassenwart oder umgekehrt)
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Es ist je ein Kassenbuch für die Barkasse und die Kontobewegungen lückenlos zu führen.
§2 Kontoberechtigung
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Die Kassenwarte und die Vorsitzenden sind berechtigt Bargeld
vom Bankkonto abzuheben und bargeldlose Transaktionen durchzuführen.
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Für folgende Personen des Vorstandes werden Kontokarten für
das Bankkonto durch die Sparkasse/Bank ausgestellt.
- 1. Kassenwart/in
- 2. Kassenwart/in
- 1. Vorsitzende/r
- 2. Vorsitzende/r
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Sollte eine der 2. Positionen vakant sein verbleibt diese
Bankkarte beim 1. Kassenwart.
§3 Kasserevisoren
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Die Funktion der 2 Kassenrevisoren wird von Mitgliedern des
Vereines wahrgenommen die an der Mitgliederversammlung gewählt
werden, für die Dauer von 2 Jahren.
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Der Kassenrevisor sollte nicht mit einem der Kassenwarte 1.
Grades verwandt sein bzw. in einem gemeinsamen Haushalt leben.
§4 Kassenrevision
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Die Revision der Kasse ist spätesten 1 Woche vor der
Mitgliederversammlung durch die Revisoren durchzuführen.
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Es ist von den Kassenwarten ein Kassenbericht zu erstellen,
welcher an der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.
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Die Revisoren prüfen die Kasse (Bank/Barkasse) und berichten
auf der Mitgliederversammlung über dir Führung der Kasse.
Sie beantragen an der Mitgliederversammlung die Entlastung
der Kassenwart/e und des Vorstandes, diese wird von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit abgestimmt.